18.04.2024

Information für Krankenhäuser: Bitte um Aktualisierung der Angaben im Standortverzeichnis

Vor dem Hintergrund des in Kraft getretenen Krankenhaustransparenzgesetzes und der geplanten Aktivierung eines Webportals bittet das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) um Überprüfung und ggf. Aktualisierung Ihrer Angaben im Standortverzeichnis (https://krankenhausstandorte.de). Die Daten können jederzeit im Standortverzeichnis aktualisiert werden.

Das o.g. Gesetz hat das Ziel, Patientinnen und Patienten verständlich und transparent über die Qualität der Versorgung sowie die ärztliche und pflegerische Personalausstattung in den Krankenhäusern zu informieren. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) entwickelt in Zusammenarbeit mit dem IQTIG und dem Institut für das Entgeltsystem (InEK) ein Webportal, in dem sich Patientinnen und Patienten informieren können. Die Namens- und Adressdaten der Krankenhausstandorte werden aus dem bundesweiten Standortverzeichnis genutzt.

Vor diesem Hintergrund wird um zeitnahe Prüfung und ggf. Korrektur bis zum 30.04.2024 gebeten.

29.02.2024

Beschluss des G-BA zum DeQS-RL-Verfahren 2 QS WI

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 21. Dezember 2023 (Inkrafttreten vorbehaltlich der Veröffentlichung im Bundesanzeiger) über eine Änderung der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) Teil 2: Weitere Änderungen zum Erfassungsjahr 2024 u.a. in dem Verfahren QS WI folgendes beschlossen:

„In § 16 Absatz 3 werden die Sätze 2 und 3 durch folgende Sätze ersetzt:

„Mit der Datenlieferung zum 28. Februar ist sicherzustellen, dass die Daten für das gesamte Erfassungsjahr vollzählig und vollständig übermittelt werden. Dem schließt sich eine Korrekturfrist bis zum 15. März an.“

Der Beschluss ist abrufbar unter https://www.g-ba.de/downloads/39-261-6383/2023-12-21_DeQS-RL_Teil%202_QS-Verfahren_PCI_WI_weitere_Aenderungen_EJ%202024.pdf

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: das@lagn.eu

 

Informationsschreiben zur „Plausibilitätsprüfungen in den Erfassungsmodulen NWIES und NWIEA des Verfahrens QS WI– Dokumentationshinweis zum Abschluss des Bogens“

EXT_IQTIG_LE-Informationsschreiben-12-2024_2024_02_21.pdf (134,5 KiB)

Hinweise zum Stellungnahmeverfahren

Hinweise zum Stellungnahmeverfahren 2023 (808,5 KiB)

Niedersächsische Länderberichte

Die Länderberichte enthalten die Ergebnisse zur Qualität der Gesundheitsversorgung in Niedersachsen. Die Qualität wird mit Hilfe von Qualitätsindikatoren gemessen. Die Indikatoren im Länderbericht fassen die Ergebnisse der ambulanten und stationären Leistungserbringer in Niedersachsen zusammen. Wird ein einzelner Leistungserbringer in einem Qualitätsindikator auffällig, führt die LAGN ein Stellungnahmeverfahren mit dem betroffenen Leistungserbringer durch, um die Qualität der medizinischen Versorgung bei diesem Leistungserbringer zu verbessern.

Im Bericht werden die Indikatorenergebnisse auf Fallebene sowie die Anzahl der auffälligen Leistungserbringer / Standorte übersichtlich dargestellt (s. Ihr Ergebnis). Daneben enthalten die Berichte weitere Informationen pro QS-Verfahren:  

  • die Vollständigkeit und Vollzähligkeit der übermittelten Daten
  • eine Basisauswertung – eine statistische Darstellung des Patientenkollektivs
  • Auswertungen der einzelnen Indikatoren und Kennzahlen sowie Auswertungen zu Follow-up-Indikatoren für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Patientinnen und Patienten
    • mit Angabe der jeweiligen Grundgesamtheit
    • mit den entsprechenden Referenz- und Vertrauensbereichen
    • mit Bezug zum Jahr, in dem der Indexeingriff stattfand
  • die Indikatorergebnisse und Kennzahlergebnisse aus den beiden vorangegangenen Jahren
  • die Auffälligkeitskriterien zur Dokumentationsqualität

 

Grundlage der Qualitätssicherung ist die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Erstellt werden die Länderbericht durch das wissenschaftliche Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG).

Die Länderberichte können von Patienten, Ärzten, Kliniken, Krankenkassen und anderen Interessierten genutzt werden, um sich über die Qualität der medizinischen Versorgung in Niedersachsen zu informieren.

 

2022 (alle Landesverfahren zu Transplantationen wurden zum 19.07.2023 aktualisiert)
2021

Servicedateien zur Verschlüsselung

Für die Übermittlung der Sollstatistik und der Risikostatistik der Krankenhäuser werden die Dateien gemäß PGP- und AES-Verfahren verschlüsselt. Die Schlüssel, Spezifikation und Software werden beim IQTIG zur Verfügung gestellt unter https://iqtig.org/spezifikationen/ergaenzende-downloads/verschluesselung/.

Zoom

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