
Perinatalmedizin
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QS PM: Perinatalmedizin
weitere Details auf www.iqtig.orgZum 01.01.2021 wurden alle in der „Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern“ (QSKH-RL) verbliebenen Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) in die „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung“ (DeQS-RL) überführt. Das Verfahren 13 (Perinatalmedizin, QS PM)besteht aus den Modulen
- „Geburtshilfe“ (PM-GEBH)
- „Neonatologie“ (PM-NEO).
Gegenstand des Verfahrens ist die geburtshilfliche Versorgung von Mutter und Kind (Geburtshilfe) sowie die Früh- und Neugeborenenversorgung (Neonatologie). Im Rahmen des Verfahrens sollen qualitätsrelevante Aspekte stationär erbrachter Behandlungen und Geburten und der neonatologischen Versorgung im Krankenhaus gemessen, vergleichend dargestellt und bewertet werden. Ziele des Verfahrens sind die Verbesserung der Prozessqualität, die Vermeidung geburtshilflicher Komplikationen und schwerwiegender Erkrankungen bei Früh- und Neugeborenen sowie die Verringerung der Sterblichkeit.
Das Verfahren wird auf ein Erfassungsjahr bezogen (maßgeblich ist das Entlassdatum!) und länderbezogen durchgeführt. Belegärztlich erbrachte Leistungen werden dem Krankenhaus zugeordnet.
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Klärender Dialog
weitere Details auf www.iqtig.orgDie Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) definiert ein Stufenkonzept der perinatologischen Versorgung.
Erfüllt ein Krankenhaus mit einem Perinatalzentrum die Anforderungen der Richtlinie an die pflegerische Versorgung nicht, muss dies unter Angaben von Gründen dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mitgeteilt werden.
Mit diesen Perinatalzentren wird ein "Klärender Dialog" gemäß § 8 QFR-RL geführt.
Ziele des "Klärenden Dialogs" sind die Ursachenanalyse und Unterstützung der schnellstmöglichen Erfüllung der Personalanforderungen durch den Abschluss einer Zielvereinbarung. Die mit der Zielvereinbarung zu vereinbarende Frist bis zur Erfüllung darf eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2021 nicht übersteigen.
Im Auftrag des G-BA werden auf der Internetseite www.perinatalzentren.org die Einrichtungen gekennzeichnet, die sich im "Klärenden Dialog" befinden. Das Lenkungsgremium berichtet dem G-BA jährlich für das zurückliegende Kalenderjahr über den Umsetzungsstand des "Klärenden Dialogs".
Der einrichtungsübergreifende Teil der Berichte wird auf der Homepage des G-BA veröffentlicht.