
Nierenersatztherapie und Transplantationsmedizin
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QS NET: Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen
weitere Details auf www.iqtig.orgDas sektorenübergreifende Verfahren 4 (Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen, QS NET) ist zum 01.01.2020 in den Regelbetrieb übergegangen.
Es umfasst im Gegensatz zu vielen anderen Verfahren sowohl länderbezogene (DIAL) als auch bundesbezogene (NTX, PNTX) Verfahrensteile:
- Länderbezogener Teil: Qualitätssicherung von Dialysebehandlungen – Spezifikation DIAL, Stellungnahmeverfahren auf Landesebene über Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) mit Landesfachkommission.
- Bundesbezogener Teil: Qualitätssicherung von Nieren- und Pankreas-(Nieren-)transplantationen – Spezifikationen PNTX und PNTXFU, Stellungnahmeverfahren auf Bundesebene über IQTIG mit Bundesfachkommission. Weiterführende Informationen zum Verfahren können Sie der Homepage des IQTIG entnehmen (https://iqtig.org/qs-verfahren/qs-net/).
Gegenstand des Verfahrens sind Dialysen und Nierentransplantationen sowie Pankreas- und Pankreas-Nieren-Transplantationen bei Patientinnen und Patienten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Zudem werden bei den im Verfahren betrachteten Transplantationen auch Daten nicht gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten einbezogen.
Die Bündelung dieser bislang getrennt über die QSD-Richtlinie (ambulante Dialysen) und zwei in der QSKH-Richtlinie (Nierentransplantation sowie Pankreas- und Pankreas-Nierentransplantation) geregelten Verfahren soll ermöglichen, Qualitätssicherungsdaten zum kompletten Weg der Patienten im Rahmen der Nierenersatztherapie qualitätsgesichert in einem sektorenübergreifenden Verfahren zu erheben und miteinander zu vergleichen.
Bitte beachten Sie, dass bei diesem Verfahren auch patientenbezogene Daten (PID) erhoben und weitergeleitet werden. Damit ist auch eine entsprechende Information des Patienten mit einem spezifischen Patienteninformationsblatt des G-BA erforderlich. Durch die Erhebung von patientenidentifizierenden Daten, welche dem IQTIG pseudonymisiert zur Verfügung gestellt werden, und die Einbeziehung von Sozialdaten bei den Krankenkassen ist die Berechnung von Follow-up-Indikatoren möglich.
In Zukunft sollen zudem die Ergebnisse von Patientenbefragungen ausgewertet werden.
Das Verfahren wird auf ein Erfassungsjahr bezogen (maßgeblich für die Zuordnung zum Erfassungsjahr ist die Durchführung einer Dialyseleistung im jeweiligen Kalenderjahr und für Transplantationen das Entlassdatum nach dem Indexeingriff) und länder- und bundesbezogen durchgeführt.