
Kardiologie
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QS HSMDEF: Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren
weitere Details auf www.iqtig.orgZum 01.01.2021 wurden alle in der „Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern“ (QSKH-RL) verbliebenen Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) in die „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung“ (DeQS-RL) überführt. Das Verfahren 12 (Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren, QS HSMDEF) löste damit die bisherigen Module „Herzschrittmacherversorgung (HSM)“ und „Implantierbare Defibrillatoren (DEFI)“ ab.
Gegenstand des Verfahrens sind Implantationen, Aggregatwechsel sowie Revisionen/Systemwechsel/Explantationen von Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren bei Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren. Im Rahmen des Verfahrens sollen qualitätsrelevante Aspekte der stationär erbrachten Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren gemessen, vergleichend dargestellt und bewertet werden. Ziele des Verfahrens sind die Verbesserung der Indikationsstellung, der Systemwahl und der Prozessqualität sowie die Verringerung von Komplikationsraten während und nach den Eingriffen.
Das Verfahren wird auf ein Erfassungsjahr bezogen (maßgeblich ist das Entlassdatum!) und länderbezogen durchgeführt. Belegärztlich erbrachte Leistungen werden dem Krankenhaus zugeordnet.
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QS PCI: Datensatz Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie
weitere Details auf www.iqtig.orgDas Verfahren 1 (Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie, QS PCI) gemäß Teil 2 der DeQS-Richtlinie (DeQS-RL) ist zunächst als erstes sektorenübergreifendes Verfahren nach der „Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung“ (Qesü-RL) zum 01.01.2016 in den Regelbetrieb übergegangen und löste damit das bisherige ausschließlich stationäre Verfahren der „Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern“ (QSKH-RL, Leistungsbereich 21/3 – Interventionelle Kardiologie) ab. Zum 01.01.2019 wurden die bereits existierenden Verfahren der Qesü-RL in die seitdem geltende „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung“ (DeQS-RL) überführt.
Gegenstand des Verfahrens QS PCI sind Koronarangiographien und perkutane Koronarinterventionen bei Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Privat versicherte Patienten werden nicht vom Verfahren erfasst. Im Rahmen des Verfahrens sollen qualitätsrelevante Aspekte ambulanter und stationärer Eingriffe gemessen, vergleichend dargestellt und bewertet werden. Ziele des Verfahrens sind u.a. die Verbesserung der Indikationsstellung und Förderung der Leitlinienadhärenz sowie die Verringerung von Komplikationsraten während und nach den Eingriffen.
Für die Berechnung von Follow-up-Indikatoren werden im Verfahren QS PCI patientenidentifizierende Daten (PID) erhoben und weitergeleitet und Sozialdaten der Krankenkassen einbezogen. Zu einem späteren Zeitpunkt soll das Verfahren durch eine Patientenbefragung ergänzt werden. Durch die Patientenbefragung sollen die Behandlungserfahrungen und -ergebnisse aus Sicht der Patientinnen und Patienten erfasst und dargestellt werden.
Das Verfahren wird auf ein Erfassungsjahr bezogen (maßgeblich ist bei ambulanten Eingriffen das Datum des Indexeingriffs und bei stationären Eingriffen das Entlassdatum!) und länderbezogen durchgeführt. Belegärztlich erbrachte Leistungen werden der vertragsärztlichen Versorgung zugeordnet.